Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der NC AGENTIC GmbH, Lilienstraße 11, 20095 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 191086 (nachfolgend „Anbieter“), über Beratungs-, IT-, KI- und Softwareleistungen.

(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nicht gegenüber Verbrauchern.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungstyp

(1) Der Anbieter erbringt insbesondere IT-/KI-Beratung, Schulungen, Digital-Compliance-Services, Implementierungs- und Betriebsleistungen sowie Softwareleistungen rund um AIonicOS und weitere vereinbarte Lösungen.

(2) Umfang, Leistungsart, Termine und Vergütung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Beratungs- und Dienstleistungen schulden keinen bestimmten Erfolg. Ein bestimmtes Werk und dessen Abnahme werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(3) KI-generierte Ergebnisse können unvollständig, unrichtig oder nicht reproduzierbar sein. Sie dienen der Unterstützung und ersetzen keine fachliche, rechtliche oder sonst erforderliche menschliche Prüfung. Vereinbarte Beschaffenheiten und zwingende Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 3 Nutzungsrechte, Software und Marken

(1) Soweit der Einzelvertrag nichts anderes bestimmt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke. Vorbestehende Materialien, Standardsoftware, Modelle, Methoden, Templates und Know-how des Anbieters bleiben hiervon ausgenommen.

(2) Weitergabe, Bearbeitung und Unterlizenzierung sind nur im vertraglich eingeräumten Umfang zulässig. Rechte an Open-Source- und Drittkomponenten richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

(3) „startvisorAI“ und „AIonicOS“ sind eingetragene Wortmarken der NC AGENTIC GmbH. Eine Nutzung dieser Marken oder verwechslungsfähiger Zeichen wird nur durch ausdrückliche Vereinbarung eingeräumt.

§ 4 Mitwirkung und rechtmäßige Nutzung

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Systemzugänge und geeigneten Testdaten bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Fristen angemessen.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Weisungen sowie für die Prüfung der Ergebnisse im vorgesehenen Einsatzkontext verantwortlich.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Bereitstellung oder Nutzung beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr des Anspruchs.

§ 5 Leistungsänderungen

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) werden in Textform festgehalten. Der Anbieter informiert vor Umsetzung über erkennbare Auswirkungen auf Termine, Vergütung und sonstige Vereinbarungen.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder Einzelvertrag. Ohne abweichende Vereinbarung wird nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erforderliche und vereinbarte Reise-, Neben- und Drittlizenzkosten werden gesondert berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Gesetzliche Verzugsregelungen bleiben unberührt.

§ 7 Termine und Leistungshindernisse

(1) Termine sind unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Bei nicht vom Anbieter zu vertretenden Ereignissen außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Ausfällen notwendiger Drittinfrastruktur, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt, verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 8 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Eine vereinbarte Werkleistung ist abzunehmen, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; Mängelrechte bleiben bestehen.

(2) Setzt der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Abnahmefrist, gilt die Leistung nur unter den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er mindestens einen Mangel zu benennen.

(3) Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie vereinbart wurden und der betreffende Leistungsteil selbstständig prüf- und nutzbar ist.

§ 9 Mängelrechte

(1) Für Werk- und Kaufleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit der Einzelvertrag nichts Wirksames abweichend regelt. Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt.

(2) Bei reinen Dienstleistungen besteht keine werkvertragliche Erfolgshaftung. Fehler in Dienstleistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten korrigiert.

(3) Eine Beschaffenheitsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform vereinbart wurde.

§ 10 Künstliche Intelligenz und EU AI Act

(1) Die Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) richten sich nach der tatsächlichen Rolle der jeweiligen Partei, dem konkreten KI-System, seinem Verwendungszweck und seiner Risikoklasse. Keine Partei übernimmt allein durch diese AGB pauschal die Rolle des Anbieters, Betreibers, Einführers, Händlers oder Produktherstellers.

(2) Jede Partei erfüllt die auf sie anwendbaren Pflichten, insbesondere zu KI-Kompetenz, Dokumentation, Transparenz, menschlicher Aufsicht, Protokollierung, Sicherheit und Vorfallsmeldung. Die Parteien unterstützen sich angemessen mit den hierfür erforderlichen Informationen.

(3) Der Kunde setzt KI-Systeme nur im vereinbarten Verwendungszweck ein, prüft Ausgaben risikoadäquat und trifft keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ausgestaltet ist.

§ 11 Datenschutz

(1) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

(2) Verarbeiten die Parteien Daten in anderen Rollen, insbesondere als getrennt oder gemeinsam Verantwortliche, treffen sie die hierfür erforderlichen Vereinbarungen und Informationen entsprechend ihrer tatsächlichen Verantwortlichkeit.

(3) Beide Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und informieren sich unverzüglich über relevante Datenschutzverletzungen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verwenden als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vertragsdurchführung und schützen sie angemessen vor unbefugtem Zugriff.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig allgemein bekannt, der empfangenden Partei bereits nachweislich bekannt oder von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(3) Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und fünf Jahre darüber hinaus; Geschäftsgeheimnisse werden so lange geschützt, wie ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Hinweise auf mögliche Fehler oder Grenzen von KI-Ausgaben beschreiben die vereinbarte Leistung, schränken aber zwingende Haftungs- oder Mängelrechte nicht ein.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Im Übrigen richten sich Laufzeit und ordentliche Kündigung vorrangig nach dem Einzelvertrag. Ohne abweichende Vereinbarung können unbefristete Verträge mit vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer.

(5) Übersetzungen dienen der Information. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Stand: Juli 2026