Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der NC AGENTIC GmbH i.G. (Hamburg, HRB 191086) mit Kunden über Beratung, IT- und KI-Dienstleistungen sowie Software.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht gegenüber Verbrauchern.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht akzeptiert.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt IT-/KI-Beratung, Schulungen, Digitale-Compliance-Services und Software (z.B. SmartComplAI).
(2) Beratungsleistungen sind keine garantierten Erfolgsleistungen. Werkleistungen werden nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
(3) KI-Ergebnisse sind unterstützender Natur. Der Kunde prüft diese eigenverantwortlich.
§ 3 Rechte an Arbeitsergebnissen und Software
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke ein.
(2) Alle Schutzrechte verbleiben beim Anbieter. Weitergabe und Unterlizenzierung sind untersagt.
(3) Open-Source-Komponenten folgen ihren eigenen Lizenzbedingungen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig vollständige Informationen, Systemzugänge und Testdaten zur Verfügung.
(2) Der Kunde gewährleistet die Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte und stellt den Anbieter bei Drittansprüchen frei.
§ 5 Leistungsänderungen (Change Requests)
Änderungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung mit Regelung der Auswirkungen auf Zeitpläne und Vergütung.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung erfolgt nach Angebot – üblicherweise nach Zeit- und Materialaufwand mit vereinbarten Stunden-/Tagessätzen oder Pauschalen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich mit 14-tägigem Zahlungsziel.
(4) Der Kunde trägt Reise- und Nebenkosten sowie notwendige Drittlizenzen.
§ 7 Termine und Verzug
(1) Termine sind Planwerte, sofern nicht ausdrücklich „verbindlich" vereinbart.
(2) Verspätungen durch unzureichende Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen angemessen.
§ 8 Abnahme bei Werkleistungen
Bei Werkleistungen zeigt der Anbieter die Abnahmefähigkeit an. Der Kunde muss unverzüglich abnehmen und Mängel anzeigen. Teilabnahmen sind möglich.
§ 9 Gewährleistung
(1) Werkleistungen unterliegen gesetzlichen Mängelrechten (Nachbesserung/Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt).
(2) Dienstleistungen haben keine werkvertraglichen Gewährleistungsrechte.
§ 10 KI-Einsatz (EU AI Act)
(1) Der Anbieter erfüllt als Hersteller seine Anbieterpflichten (Risikomanagement, Dokumentation, Logging, Transparenz, Sicherheit).
(2) Der Kunde als Nutzer muss menschliche Aufsicht sicherstellen, Schulungen durchführen, Monitoring betreiben und schwerwiegende Vorfälle melden.
§ 11 Datenschutz
(1) Bei Verarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
(2) Der Anbieter trifft angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich und nur zur Vertragserfüllung.
(2) Die Pflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben/Körper/Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden und maximal die jährliche Vergütung.
(3) Keine Haftung für mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Betriebsausfälle).
(4) KI-Ergebnisse unterliegen keiner Gewährleistung hinsichtlich Richtigkeit.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Unbefristete Verträge können von beiden Seiten mit 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg (für Kaufleute und juristische Personen).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Das Unternehmen beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren.
Stand: August 2025